Ein Vertrag kann nicht in jedem Fall einfach widerrufen werden.
Prüfen Sie zuerst, wie und wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei vielen Verträgen, die über das Internet, am Telefon, per E-Mail oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurden, besteht grundsätzlich ein Widerrufsrecht.
Handeln Sie schnell und bewahren Sie einen Nachweis über den Widerruf auf.
Was bedeutet Widerruf?
Mit einem Widerruf erklären Sie, dass Sie sich innerhalb der gesetzlichen Frist wieder von einem Vertrag lösen möchten.
Ein Widerruf ist etwas anderes als eine Kündigung.
Widerruf
Ein Widerruf betrifft häufig einen neu abgeschlossenen Vertrag. Wenn der Widerruf wirksam ist, sind Sie grundsätzlich nicht mehr an den Vertrag gebunden.
Kündigung
Eine Kündigung beendet einen Vertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt. Dabei müssen häufig Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist beachtet werden.
Bei welchen Verträgen kann ein Widerrufsrecht bestehen?
Ein Widerrufsrecht kann insbesondere bestehen, wenn ein Vertrag abgeschlossen wurde:
- über das Internet,
- per Telefon,
- per E-Mail,
- per Post,
- an der Haustür,
- auf der Straße,
- auf einer Verkaufsveranstaltung oder
- an einem anderen Ort außerhalb der Geschäftsräume des Anbieters.
Das kann zum Beispiel betreffen:
- Telefonvertrag,
- Internetvertrag,
- Mobilfunkvertrag,
- Strom- oder Gasvertrag,
- Online-Bestellung,
- Abonnement,
- Dienstleistungsvertrag oder
- andere Verbraucherverträge.
Besteht bei einem Kauf im Geschäft ein Widerrufsrecht?
Wenn ein Vertrag direkt in einem Geschäft abgeschlossen wurde, besteht grundsätzlich kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht.
Das gilt zum Beispiel bei einem Kauf:
- im Elektronikmarkt,
- im Möbelhaus,
- im Handygeschäft oder
- in einem anderen Ladenlokal.
Manche Unternehmen bieten freiwillig eine Rückgabe oder einen Umtausch an.
Prüfen Sie:
- Kassenbon,
- Vertrag,
- Allgemeine Geschäftsbedingungen und
- freiwillige Rückgaberegeln des Unternehmens.
Welche Widerrufsfrist gilt?
Die Widerrufsfrist beträgt in vielen Fällen 14 Tage.
Der Beginn der Frist hängt von der Art des Vertrags ab.
Bei Dienstleistungen
Bei einem Dienstleistungsvertrag beginnt die Frist grundsätzlich mit dem Abschluss des Vertrags.
Das kann zum Beispiel betreffen:
- Telefonvertrag,
- Internetvertrag,
- Mobilfunkvertrag,
- Stromvertrag oder
- andere Dienstleistungen.
Bei Waren
Bei einer Bestellung von Waren beginnt die Frist grundsätzlich erst, wenn die Ware erhalten wurde.
Bei mehreren Waren oder Teillieferungen können besondere Regeln gelten.
Was tun, wenn keine Widerrufsbelehrung vorliegt?
Der Anbieter muss Sie grundsätzlich über Ihr Widerrufsrecht informieren.
Wenn Sie nicht oder nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurden, kann sich die Frist verlängern.
Das Widerrufsrecht erlischt in vielen Fällen spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem regulären Beginn der Widerrufsfrist.
Prüfen Sie Ihre Unterlagen sorgfältig und holen Sie sich bei Unsicherheit Unterstützung.
Muss der Widerruf begründet werden?
Ein Widerruf muss grundsätzlich nicht begründet werden.
Es reicht aus, eindeutig zu erklären, dass Sie den Vertrag widerrufen möchten.
Schreiben Sie zum Beispiel:
„Hiermit widerrufe ich den am [Datum] geschlossenen Vertrag.“
Geben Sie zusätzlich Kundennummer, Vertragsnummer oder Bestellnummer an.
Wie kann ein Vertrag widerrufen werden?
Erklären Sie den Widerruf möglichst schriftlich.
Geeignet sind zum Beispiel:
- E-Mail,
- Brief,
- Kontaktformular,
- Online-Kundenkonto oder
- Widerrufsformular des Anbieters.
Ein Anruf allein ist nicht empfehlenswert, weil der Inhalt später schwer nachgewiesen werden kann.
Bewahren Sie einen Nachweis auf.
Das kann zum Beispiel sein:
- Kopie des Briefs,
- Einwurf-Einschreiben,
- E-Mail mit Versanddatum,
- Screenshot,
- Upload-Bestätigung oder
- Bestätigung des Anbieters.
Was gehört in den Widerruf?
Geben Sie möglichst an:
- Vorname und Nachname,
- Anschrift,
- Name des Anbieters,
- Datum des Vertragsabschlusses,
- Vertragsnummer,
- Kundennummer,
- Bestellnummer, falls vorhanden,
- betroffene Leistung oder Ware,
- eindeutige Erklärung des Widerrufs und
- Bitte um schriftliche Bestätigung.
Wenn eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, können Sie zusätzlich erklären, dass diese für den widerrufenen Vertrag nicht weiter genutzt werden soll.
Muster-Widerrufsformular prüfen
Viele Anbieter stellen ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung.
Sie müssen dieses Formular nicht zwingend verwenden.
Eine eindeutige schriftliche Erklärung reicht grundsätzlich aus.
Das Formular kann aber hilfreich sein, weil darin die wichtigsten Angaben abgefragt werden.
Ware zurücksenden
Wenn Sie eine bestellte Ware widerrufen, müssen Sie diese grundsätzlich zurücksenden.
Prüfen Sie:
- Rücksendeadresse,
- Rückgabefrist,
- Rücksendeetikett,
- Verpackung,
- Versandkosten und
- Nachweis über die Rücksendung.
Bewahren Sie den Versandbeleg auf.
Die Rücksendung sollte grundsätzlich spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erklärung des Widerrufs erfolgen.
Wer bezahlt die Rücksendung?
Ob Sie die Rücksendekosten tragen müssen, hängt von den Vertragsbedingungen und den Informationen des Anbieters ab.
Prüfen Sie:
- Widerrufsbelehrung,
- Rückgabebedingungen,
- Bestellbestätigung und
- Rücksendeinformationen.
Manche Anbieter übernehmen die Kosten freiwillig.
Muss der Anbieter bereits gezahltes Geld erstatten?
Wenn der Widerruf wirksam ist, muss der Anbieter erhaltene Zahlungen grundsätzlich zurückzahlen.
Die Erstattung umfasst bei Waren in der Regel auch die Kosten der günstigsten angebotenen Standardlieferung.
Zusätzliche Kosten für eine teurere Versandart können unberücksichtigt bleiben.
Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge und bewahren Sie Zahlungsnachweise auf.
Was gilt bei bereits begonnenen Dienstleistungen?
Wenn eine Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat, können besondere Regeln gelten.
Das kann zum Beispiel betreffen:
- Telefonanschluss,
- Internetanschluss,
- Stromlieferung,
- Handwerkerleistung oder
- andere Dienstleistung.
Wenn Sie ausdrücklich verlangt haben, dass die Leistung sofort beginnt, kann der Anbieter unter bestimmten Voraussetzungen eine anteilige Zahlung für die bereits erbrachte Leistung verlangen.
Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen.
Was gilt bei digitalen Inhalten?
Bei digitalen Inhalten können besondere Regeln gelten.
Das betrifft zum Beispiel:
- Downloads,
- E-Books,
- Software,
- digitale Kurse,
- Musikdateien oder
- andere digitale Produkte.
Das Widerrufsrecht kann vorzeitig erlöschen, wenn Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass die Bereitstellung sofort beginnt, und bestätigt haben, dass Sie dadurch Ihr Widerrufsrecht verlieren.
Prüfen Sie genau, welchen Erklärungen Sie zugestimmt haben.
Welche Ausnahmen gibt es?
Nicht bei jedem Vertrag besteht ein Widerrufsrecht.
Ausnahmen können zum Beispiel gelten bei:
- individuell angefertigten Waren,
- schnell verderblichen Waren,
- geöffneten versiegelten Hygieneartikeln,
- bestimmten entsiegelten Ton-, Video- oder Softwareprodukten,
- gebuchten Freizeitveranstaltungen mit festem Termin,
- Hotelbuchungen für einen festen Zeitraum,
- Tickets für Veranstaltungen,
- bestimmten Beförderungsleistungen oder
- vollständig erbrachten Dienstleistungen unter besonderen Voraussetzungen.
Prüfen Sie die Widerrufsbelehrung und holen Sie sich bei Unsicherheit Unterstützung.
Was tun bei einem telefonisch abgeschlossenen Vertrag?
Wenn ein Vertrag am Telefon abgeschlossen wurde, prüfen Sie:
- Wann wurde telefoniert?
- Welche Leistung wurde vereinbart?
- Haben Sie eine Vertragsbestätigung erhalten?
- Wurden Preis und Laufzeit genannt?
- Liegt eine Widerrufsbelehrung vor?
- Wann endet die Widerrufsfrist?
Widerrufen Sie den Vertrag möglichst sofort schriftlich, wenn Sie ihn nicht möchten.
Was tun bei einem Haustürgeschäft?
Wenn ein Vertrag an der Haustür oder außerhalb eines Geschäfts abgeschlossen wurde, besteht häufig ein Widerrufsrecht.
Das kann zum Beispiel betreffen:
- Stromvertrag,
- Internetvertrag,
- Zeitschriften-Abonnement,
- Dienstleistung oder
- andere Angebote.
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
Unterschreiben Sie nichts vorschnell.
Wenn der Vertrag bereits abgeschlossen wurde, widerrufen Sie ihn möglichst schnell schriftlich.
Was tun bei einem Strom- oder Gasvertrag?
Wenn Sie einen Strom- oder Gasvertrag telefonisch, online oder an der Haustür abgeschlossen haben, kann grundsätzlich ein Widerrufsrecht bestehen.
Prüfen Sie:
- Datum des Vertragsschlusses,
- Widerrufsbelehrung,
- Anbieter,
- Vertragsnummer,
- Lieferbeginn und
- mögliche Bestätigung des Anbieters.
Widerrufen Sie möglichst schnell schriftlich.
Was tun bei einem Telefon- oder Internetvertrag?
Bei einem Telefon-, Mobilfunk- oder Internetvertrag kann ein Widerrufsrecht bestehen, wenn der Vertrag zum Beispiel online oder telefonisch abgeschlossen wurde.
Prüfen Sie:
- Datum des Vertragsabschlusses,
- Vertragszusammenfassung,
- Widerrufsbelehrung,
- Mindestlaufzeit,
- monatliche Kosten,
- Zusatzoptionen und
- mögliche Gerätebestellung.
Widerrufen Sie rechtzeitig und bewahren Sie den Nachweis auf.
Was tun, wenn der Anbieter den Widerruf ablehnt?
Wenn der Anbieter den Widerruf nicht akzeptiert, prüfen Sie:
- Wurde der Vertrag tatsächlich außerhalb eines Geschäfts oder im Fernabsatz abgeschlossen?
- Wurde die Widerrufsfrist eingehalten?
- Liegt ein Versandnachweis vor?
- Wurde eine Widerrufsbelehrung erteilt?
- Gilt möglicherweise eine Ausnahme?
- Wurde die Dienstleistung bereits vollständig erbracht?
- Wurde ein digitales Produkt bereits freigeschaltet?
Bitten Sie den Anbieter schriftlich um eine nachvollziehbare Begründung.
Wenn die Ablehnung unklar bleibt, holen Sie sich Unterstützung.
Mögliche Ansprechpartner sind:
- Verbraucherzentrale,
- Rechtsberatung,
- Bundesnetzagentur bei bestimmten Telefon-, Internet- oder Energiefragen oder
- andere geeignete Beratungsstelle.
Welche Unterlagen sollte man aufbewahren?
Sammeln Sie insbesondere:
- Vertrag,
- Bestellbestätigung,
- Vertragszusammenfassung,
- Widerrufsbelehrung,
- Allgemeine Geschäftsbedingungen,
- Rechnungen,
- Kundennummer,
- Vertragsnummer,
- Bestellnummer,
- Widerrufsschreiben,
- Versandnachweis,
- Screenshots,
- E-Mails,
- Rücksendebeleg,
- Zahlungsnachweise,
- Antworten des Anbieters und
- weitere Unterlagen zum Vertrag.
Was sollte man nicht tun?
- Widerrufsfrist nicht verstreichen lassen.
- Nicht nur telefonisch widerrufen.
- Widerruf nicht mit einer Kündigung verwechseln.
- Rücksendefrist nicht vergessen.
- Ware nicht ohne Versandnachweis zurückschicken.
- Vertragsunterlagen nicht wegwerfen.
- Keine unklaren Erklärungen vorschnell unterschreiben.
- Ablehnung des Widerrufs nicht ungeprüft hinnehmen.
- Digitale Inhalte nicht vorschnell freischalten lassen, wenn Sie noch unsicher sind.
Wichtig
Diese Seite gibt eine erste Orientierung.
Ob ein Widerrufsrecht besteht, wann die Frist beginnt und ob eine Ausnahme gilt, hängt von der Art des Vertrags und vom Einzelfall ab.
Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen sorgfältig und erklären Sie den Widerruf möglichst schnell schriftlich.
Kurz zusammengefasst
Prüfen Sie, wie und wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei vielen Online-, Telefon- und Haustürgeschäften besteht grundsätzlich eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Erklären Sie den Widerruf eindeutig schriftlich und bewahren Sie einen Nachweis auf. Senden Sie Waren fristgerecht zurück und prüfen Sie mögliche Ausnahmen.
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