Wenn Sie Geld erben, sollten Sie nicht sofort davon ausgehen, dass der gesamte Betrag frei verfügbar ist. Eine Erbschaft kann zwar aus Geldvermögen bestehen, gleichzeitig können aber auch Schulden, offene Rechnungen, Steuerforderungen oder andere Verpflichtungen zum Nachlass gehören.
Deshalb ist es wichtig, die Erbschaft zunächst vollständig zu prüfen.
1. Zuerst klären, was überhaupt zum Nachlass gehört
Zum Nachlass können zum Beispiel gehören:
- Guthaben auf Girokonten
- Sparbücher und Tagesgeldkonten
- Bargeld
- Wertpapiere und Depots
- Lebensversicherungen
- Ansprüche gegenüber anderen Personen
- Immobilien
- Fahrzeuge
- Schmuck und andere Wertgegenstände
Zum Nachlass gehören aber auch mögliche Schulden und Verpflichtungen, zum Beispiel:
- Kredite
- offene Rechnungen
- Steuerschulden
- Mietschulden
- noch nicht bezahlte Pflegekosten
- Bestattungskosten
- laufende Verträge
- sonstige Forderungen von Gläubigern
Es ist deshalb sinnvoll, sich zuerst einen möglichst vollständigen Überblick über Vermögen und Schulden zu verschaffen.
2. Nicht vorschnell über das Geld verfügen
Auch wenn Geld auf einem Konto vorhanden ist, sollte man nicht sofort größere Beträge ausgeben oder unter den Erben verteilen.
Zuerst sollte geklärt werden:
- Gibt es weitere Erben?
- Gibt es Schulden?
- Gibt es offene Forderungen?
- Muss Erbschaftsteuer gezahlt werden?
- Gibt es ein Testament?
- Gibt es einen Erbschein?
- Gibt es noch unbekannte Konten oder Verpflichtungen?
Besonders bei mehreren Erben kann das Geld zum gemeinsamen Nachlass gehören.
3. Testament und Erbenstellung prüfen
Wenn ein Testament vorhanden ist, sollte geprüft werden, wer darin als Erbe eingesetzt wurde.
Ist kein Testament vorhanden, gilt grundsätzlich die gesetzliche Erbfolge.
Je nach Situation kann ein Erbschein benötigt werden, zum Beispiel wenn Banken oder andere Stellen einen Nachweis darüber verlangen, wer Erbe geworden ist.
Nicht immer ist ein Erbschein erforderlich. Manchmal reicht auch ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts.
4. Bank informieren
Wenn Sie wissen, dass der Verstorbene Konten oder Sparguthaben hatte, müssen diese meist mit der Bank geklärt werden.
Banken verlangen häufig einen Nachweis über die Erbenstellung.
Dazu können je nach Fall gehören:
- Sterbeurkunde
- Testament
- Eröffnungsprotokoll
- Erbschein
- Personalausweis
Ohne einen entsprechenden Nachweis darf die Bank das Geld normalerweise nicht einfach an irgendeine Person auszahlen.
5. Erbschaftsteuer beachten
Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt unter anderem davon ab:
- wie hoch die Erbschaft ist
- in welchem Verwandtschaftsverhältnis Sie zum Verstorbenen stehen
- welche Freibeträge gelten
Nahe Angehörige haben deutlich höhere Freibeträge als entfernte Verwandte oder nicht verwandte Personen.
Beispiele für persönliche Freibeträge sind grundsätzlich:
- Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
- Kinder: 400.000 Euro
- Enkel: häufig 200.000 Euro
- Eltern und Großeltern bei einer Erbschaft: 100.000 Euro
- Geschwister, Nichten, Neffen, Onkel, Tanten und nicht verwandte Personen: meist 20.000 Euro
Erst der Teil der Erbschaft, der über dem jeweiligen Freibetrag liegt, kann grundsätzlich erbschaftsteuerpflichtig sein.
Beispiel:
Ein Kind erbt 100.000 Euro von seiner Mutter.
Da für Kinder grundsätzlich ein Freibetrag von 400.000 Euro gilt, fällt allein wegen dieser Erbschaft normalerweise keine Erbschaftsteuer an.
Erbt dagegen eine nicht verwandte Person 100.000 Euro, kann wegen des deutlich niedrigeren Freibetrags eine Steuerpflicht entstehen.
6. Finanzamt informieren
In vielen Fällen muss eine Erbschaft dem zuständigen Finanzamt angezeigt werden.
Dabei gelten bestimmte Fristen und Ausnahmen.
Das Finanzamt entscheidet anschließend, ob eine Erbschaftsteuererklärung abgegeben werden muss.
Deshalb sollten Unterlagen über die Höhe und Zusammensetzung des Nachlasses sorgfältig aufbewahrt werden.
7. Mehrere Erben – Erbengemeinschaft beachten
Gibt es mehrere Erben, entsteht häufig eine sogenannte Erbengemeinschaft.
Das bedeutet:
Das geerbte Vermögen gehört zunächst allen Erben gemeinsam.
Ein einzelner Erbe kann deshalb nicht einfach über das gesamte Geld verfügen.
Die Erben müssen sich darüber einigen, wie der Nachlass aufgeteilt wird.
Dabei kann es zu Streit kommen, zum Beispiel wenn:
- ein Erbe sofort Geld ausgezahlt haben möchte
- ein anderer Erbe Vermögenswerte behalten möchte
- Schulden zunächst bezahlt werden müssen
- unklar ist, wie hoch der Nachlass tatsächlich ist
8. Schulden des Verstorbenen prüfen
Eine Erbschaft kann auch Schulden enthalten.
Deshalb sollte geprüft werden, ob zum Beispiel vorhanden sind:
- Kredite
- Mahnungen
- Inkassoforderungen
- Steuerschulden
- offene Rechnungen
- Darlehen
- Mietrückstände
Wenn der Nachlass überschuldet ist, kann es sinnvoll sein, über eine Ausschlagung der Erbschaft nachzudenken.
Hier gelten kurze Fristen.
Deshalb sollte man bei einem möglicherweise überschuldeten Nachlass nicht lange warten.
9. Erbschaft ausschlagen
Wer eine Erbschaft nicht annehmen möchte, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen ausschlagen.
Das ist insbesondere dann wichtig, wenn mehr Schulden als Vermögen vorhanden sind.
Die Ausschlagung muss innerhalb einer gesetzlichen Frist erfolgen.
In vielen Fällen beträgt diese Frist sechs Wochen.
Die Frist beginnt grundsätzlich erst, wenn der Erbe von der Erbschaft und vom Grund seiner Erbenstellung Kenntnis hat.
Eine Ausschlagung sollte deshalb nicht aufgeschoben werden, wenn Zweifel am Nachlass bestehen.
10. Unterlagen sorgfältig aufbewahren
Folgende Unterlagen sollten möglichst gesammelt und aufbewahrt werden:
- Sterbeurkunde
- Testament
- Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts
- Erbschein
- Kontoauszüge
- Schreiben von Banken
- Schreiben vom Finanzamt
- Versicherungsunterlagen
- Kreditunterlagen
- Rechnungen
- Verträge
- Unterlagen zu Wertpapieren
- Schreiben von Gläubigern
Je vollständiger die Unterlagen sind, desto leichter lässt sich später nachvollziehen, was zum Nachlass gehört.
11. Geld nicht vorschnell verteilen
Auch wenn sich mehrere Erben einig sind, sollte das geerbte Geld nicht sofort vollständig verteilt werden.
Es können später noch Forderungen auftauchen.
Deshalb kann es sinnvoll sein, zunächst einen Teil des Geldes zurückzuhalten, bis geklärt ist:
- ob alle Rechnungen bezahlt sind
- ob noch Steuern entstehen
- ob weitere Gläubiger vorhanden sind
- ob Bestattungskosten offen sind
- ob das Finanzamt noch Unterlagen verlangt
12. Was tun bei Unsicherheit?
Wenn unklar ist, wie hoch der Nachlass tatsächlich ist oder ob Schulden bestehen, sollte man sich frühzeitig informieren.
Besonders wichtig ist das bei:
- hohen Erbschaften
- mehreren Erben
- unbekannten Schulden
- Streit innerhalb der Familie
- Immobilien im Nachlass
- ausländischem Vermögen
- Unternehmensbeteiligungen
- komplizierten Testamenten
Je nach Situation können Nachlassgericht, Finanzamt, Bank, Steuerberater, Notar oder Rechtsanwalt die richtigen Ansprechpartner sein.
Kurz zusammengefasst
Wenn Sie Geld erben, sollten Sie:
- den gesamten Nachlass prüfen
- Vermögen und Schulden erfassen
- Testament und Erbenstellung klären
- Banken informieren
- mögliche Erbschaftsteuer prüfen
- Fristen beachten
- bei mehreren Erben die Erbengemeinschaft berücksichtigen
- Geld nicht vorschnell ausgeben oder verteilen
- alle Unterlagen sorgfältig aufbewahren
Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.