Was tun, wenn Überstunden nicht bezahlt wurden?

Wenn Überstunden nicht bezahlt oder nicht durch Freizeit ausgeglichen werden, sollte man die Angelegenheit möglichst schnell prüfen.

Warten Sie nicht zu lange. Im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag können kurze Fristen stehen, innerhalb derer offene Ansprüche schriftlich geltend gemacht werden müssen.

Sammeln Sie Ihre Unterlagen und dokumentieren Sie genau, wann und warum die zusätzlichen Stunden gearbeitet wurden.

Was sind Überstunden?

Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen.

Beispiel:

Im Arbeitsvertrag sind 40 Stunden pro Woche vereinbart. Wenn tatsächlich 45 Stunden gearbeitet wurden, können fünf zusätzliche Stunden angefallen sein.

Ob diese Stunden vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden müssen, hängt vom Einzelfall ab.

Arbeitsvertrag prüfen

Schauen Sie zuerst in Ihren Arbeitsvertrag.

Prüfen Sie insbesondere:

  • Wie viele Stunden pro Woche oder Monat sind vereinbart?
  • Gibt es eine Regelung zu Überstunden?
  • Müssen Überstunden vorher angeordnet oder genehmigt werden?
  • Ist ein Freizeitausgleich vorgesehen?
  • Gibt es ein Arbeitszeitkonto?
  • Sind bestimmte Überstunden bereits mit dem Gehalt abgegolten?
  • Gilt ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung?
  • Gibt es Ausschlussfristen?

Bewahren Sie den Arbeitsvertrag und mögliche Zusatzvereinbarungen gut auf.

Können Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sein?

Im Arbeitsvertrag kann eine Regelung zu Überstunden stehen.

Lesen Sie diese Klausel sorgfältig.

Eine pauschale Formulierung bedeutet nicht automatisch, dass unbegrenzt viele zusätzliche Stunden ohne weitere Vergütung verlangt werden können.

Wenn die Regelung unklar ist oder sehr viele Stunden betrifft, lassen Sie den Arbeitsvertrag fachkundig prüfen.

Überstunden genau dokumentieren

Erstellen Sie eine möglichst genaue Übersicht.

Notieren Sie für jeden betroffenen Arbeitstag:

  • Datum,
  • Arbeitsbeginn,
  • Arbeitsende,
  • Pausenzeiten,
  • vereinbarte Arbeitszeit,
  • tatsächlich geleistete Arbeitszeit,
  • Anzahl der zusätzlichen Stunden,
  • ausgeführte Tätigkeit und
  • Name der Person, die die Überstunden angeordnet oder gekannt hat.

Bewahren Sie vorhandene Nachweise auf.

Dazu können gehören:

  • Stundenzettel,
  • Dienstpläne,
  • Schichtpläne,
  • Fahrtenbücher,
  • Tourenpläne,
  • elektronische Zeiterfassung,
  • E-Mails,
  • Messenger-Nachrichten,
  • Arbeitsanweisungen,
  • Kalendernotizen und
  • Namen möglicher Zeugen.

Warum ist die Dokumentation wichtig?

Wenn es später zu einem Streit kommt, reicht eine allgemeine Aussage wie „Ich habe jeden Monat viele Überstunden gemacht“ häufig nicht aus.

Notieren Sie deshalb möglichst genau:

  • an welchen Tagen Sie länger gearbeitet haben,
  • von wann bis wann Sie gearbeitet haben,
  • warum die zusätzliche Arbeit notwendig war,
  • wer die Überstunden angeordnet hat oder
  • wer wusste, dass Sie länger arbeiten mussten.

Je genauer Ihre Aufzeichnungen sind, desto besser können Sie Ihre Forderung nachvollziehbar begründen.

Müssen Überstunden angeordnet worden sein?

Nicht jede freiwillig geleistete zusätzliche Stunde muss automatisch bezahlt werden.

Für eine Vergütung kann wichtig sein, ob der Arbeitgeber die Überstunden:

  • ausdrücklich angeordnet,
  • nachträglich genehmigt,
  • wissentlich geduldet oder
  • durch die übertragene Arbeit notwendig gemacht hat.

Beispiel:

Wenn die zugeteilte Arbeit innerhalb der normalen Arbeitszeit erkennbar nicht erledigt werden konnte und der Arbeitgeber davon wusste, kann dies bei der Prüfung eine Rolle spielen.

Lohnabrechnung und Arbeitszeitkonto prüfen

Vergleichen Sie Ihre eigenen Aufzeichnungen mit:

  • Lohnabrechnungen,
  • Arbeitszeitkonto,
  • Stundenzetteln,
  • Dienstplänen und
  • bereits gewährtem Freizeitausgleich.

Prüfen Sie:

  • Wurden alle Stunden erfasst?
  • Wurden Stunden aus dem Arbeitszeitkonto entfernt?
  • Wurden Überstunden ausgezahlt?
  • Wurde Freizeitausgleich gewährt?
  • Fehlen Zuschläge?
  • Sind Abzüge nachvollziehbar?

Machen Sie Kopien oder Screenshots Ihrer Nachweise.

Auszahlung oder Freizeitausgleich?

Überstunden können je nach Vereinbarung:

  • bezahlt oder
  • durch Freizeit ausgeglichen

werden.

Prüfen Sie, welche Regelung in Ihrem Betrieb gilt.

Wenn Sie unsicher sind, bitten Sie den Arbeitgeber schriftlich um eine nachvollziehbare Aufstellung.

Zuschläge prüfen

Nicht jede Überstunde führt automatisch zu einem zusätzlichen Überstundenzuschlag.

Ein Anspruch auf Zuschläge kann sich zum Beispiel ergeben aus:

  • Arbeitsvertrag,
  • Tarifvertrag,
  • Betriebsvereinbarung oder
  • besonderen Regelungen im Betrieb.

Prüfen Sie außerdem, ob weitere Zuschläge fehlen, zum Beispiel:

  • Nachtzuschläge,
  • Sonntagszuschläge,
  • Feiertagszuschläge oder
  • Schichtzulagen.

Arbeitszeitgrenzen beachten

Auch bei Überstunden gelten gesetzliche Grenzen.

Die werktägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, wenn innerhalb des vorgesehenen Ausgleichszeitraums im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Für bestimmte Tätigkeiten und Personengruppen können besondere Regeln gelten.

Wenn dauerhaft sehr lange Arbeitszeiten verlangt werden, holen Sie sich fachkundige Unterstützung.

Arbeitgeber schriftlich auffordern

Wenn Überstunden fehlen, wenden Sie sich schriftlich an den Arbeitgeber oder die Personalabteilung.

Geben Sie an:

  • für welchen Zeitraum Überstunden offen sind,
  • wie viele Stunden betroffen sind,
  • wie sich die Stunden berechnen,
  • welche Nachweise vorhanden sind und
  • ob Sie eine Auszahlung oder einen Freizeitausgleich verlangen.

Bitten Sie um eine schriftliche Antwort innerhalb einer angemessenen Frist.

Bewahren Sie eine Kopie und einen Nachweis über die Abgabe oder den Versand auf.

Ausschlussfristen beachten

Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag und gegebenenfalls den Tarifvertrag.

Dort können Ausschlussfristen stehen.

Das bedeutet: Ansprüche auf Vergütung müssen möglicherweise innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich geltend gemacht werden. Wer zu lange wartet, kann Ansprüche verlieren.

Handeln Sie deshalb möglichst schnell.

Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht reagiert?

Wenn der Arbeitgeber Ihre Forderung ablehnt oder nicht antwortet, holen Sie sich Unterstützung.

Mögliche Ansprechpartner sind:

  • Betriebsrat,
  • Personalrat,
  • Gewerkschaft,
  • Rechtsanwaltskanzlei für Arbeitsrecht,
  • Beratungsstelle oder
  • zuständiges Arbeitsgericht.

Beim Arbeitsgericht können Sie sich bei der Rechtsantragsstelle erkundigen, wie offene Ansprüche geltend gemacht werden können.

Nicht eigenmächtig zu Hause bleiben

Bleiben Sie nicht einfach eigenmächtig der Arbeit fern und nehmen Sie nicht ohne Rücksprache selbstständig Freizeit.

Auch wenn Überstunden offen sind, kann ein unentschuldigtes Fernbleiben zusätzliche Probleme verursachen.

Klären Sie den Freizeitausgleich schriftlich mit dem Arbeitgeber.

Welche Unterlagen sollte man aufbewahren?

Sammeln Sie insbesondere:

  • Arbeitsvertrag,
  • Tarifvertrag, falls vorhanden,
  • Betriebsvereinbarung, falls vorhanden,
  • Lohnabrechnungen,
  • Stundenzettel,
  • Arbeitszeitkonto,
  • Dienstpläne,
  • Schichtpläne,
  • Fahrtenbücher oder Tourenpläne,
  • eigene Arbeitszeitaufzeichnungen,
  • E-Mails und Nachrichten,
  • Namen möglicher Zeugen,
  • Schreiben an den Arbeitgeber,
  • Versandnachweis und
  • Antworten des Arbeitgebers.

Was sollte man nicht tun?

  • Offene Überstunden nicht einfach hinnehmen.
  • Ausschlussfristen nicht übersehen.
  • Nicht nur mündlich nachfragen.
  • Keine Arbeitszeitnachweise löschen oder wegwerfen.
  • Nicht eigenmächtig Freizeit nehmen.
  • Keine unklaren Erklärungen vorschnell unterschreiben.
  • Keine Originalunterlagen ohne Grund aus der Hand geben.

Wichtig

Diese Seite gibt eine erste Orientierung.

Ob Überstunden bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden müssen, hängt vom Arbeitsvertrag, möglichen Tarifregelungen und dem Einzelfall ab.

Dokumentieren Sie zusätzliche Arbeitsstunden möglichst genau und handeln Sie schnell, damit keine Fristen verloren gehen.

Kurz zusammengefasst

Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag und dokumentieren Sie jede zusätzliche Arbeitsstunde genau. Vergleichen Sie Ihre Aufzeichnungen mit den Lohnabrechnungen und dem Arbeitszeitkonto. Fordern Sie den Arbeitgeber schriftlich zur Abrechnung, Auszahlung oder Gewährung von Freizeitausgleich auf. Beachten Sie mögliche Ausschlussfristen.

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