Was tun, wenn Unterhalt nicht gezahlt wird?

Wenn der andere Elternteil den vereinbarten oder festgelegten Unterhalt nicht bezahlt, sollten Sie möglichst schnell handeln.

Warten Sie nicht mehrere Monate ab. Dokumentieren Sie genau, welche Zahlungen fehlen, und nehmen Sie schriftlich Kontakt auf.

Bei Kindesunterhalt können Sie sich zusätzlich an das Jugendamt wenden.

Welche Zahlungen fehlen?

Erstellen Sie zuerst eine Übersicht.

Notieren Sie:

  • Für welches Kind wird Unterhalt geschuldet?
  • Wie hoch ist der monatliche Unterhalt?
  • Für welche Monate fehlt die Zahlung?
  • Wurde gar nichts oder nur ein Teilbetrag überwiesen?
  • Gibt es bereits einen Unterhaltstitel?
  • Wurden frühere Rückstände bereits ausgeglichen?

Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge und bewahren Sie diese sorgfältig auf.

Unterhaltszahlungen dokumentieren

Erstellen Sie eine einfache Tabelle.

Tragen Sie für jeden Monat ein:

  • fälliger Betrag,
  • tatsächlich gezahlter Betrag,
  • Datum der Zahlung,
  • fehlender Betrag und
  • mögliche Rückstände aus früheren Monaten.

Bewahren Sie zusätzlich auf:

  • Kontoauszüge,
  • Überweisungsbelege,
  • schriftliche Vereinbarungen,
  • Nachrichten,
  • Schreiben des Jugendamts,
  • gerichtliche Schreiben und
  • Unterhaltstitel, falls vorhanden.

Schriftlich zur Zahlung auffordern

Fordern Sie die unterhaltspflichtige Person schriftlich zur Zahlung auf.

Geben Sie an:

  • Name des Kindes,
  • betroffener Zeitraum,
  • Höhe des fehlenden Betrags,
  • monatlich geschuldeter Unterhalt,
  • Zahlungsfrist und
  • Bankverbindung.

Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens und einen Nachweis über den Versand auf.

Vermeiden Sie beleidigende oder emotionale Formulierungen. Bleiben Sie sachlich.

Jugendamt kontaktieren

Wenn Kindesunterhalt nicht oder nur unregelmäßig gezahlt wird, können Sie sich an das zuständige Jugendamt wenden.

Das Jugendamt kann beraten und unterstützen.

Es kann zum Beispiel helfen bei:

  • Berechnung des Kindesunterhalts,
  • Kontakt mit dem anderen Elternteil,
  • Prüfung der Einkommensverhältnisse,
  • Beurkundung einer Unterhaltsverpflichtung,
  • Fragen zu Rückständen und
  • weiteren notwendigen Schritten.

Beistandschaft prüfen

Für ein minderjähriges Kind kann beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragt werden.

Die Beistandschaft ist kostenlos.

Der Beistand kann das Kind zum Beispiel unterstützen bei:

  • Feststellung der Vaterschaft,
  • Berechnung des Unterhalts,
  • Aufforderung zur Zahlung,
  • Kontakt mit der unterhaltspflichtigen Person und
  • gerichtlicher Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.

Fragen Sie beim Jugendamt nach, ob eine Beistandschaft in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Gibt es bereits einen Unterhaltstitel?

Prüfen Sie, ob bereits ein Unterhaltstitel vorhanden ist.

Das kann zum Beispiel sein:

  • Jugendamtsurkunde,
  • gerichtlicher Beschluss,
  • gerichtlicher Vergleich,
  • notarielle Urkunde oder
  • andere vollstreckbare Urkunde.

Ein Unterhaltstitel legt verbindlich fest, welcher Betrag geschuldet wird.

Bewahren Sie das Original sorgfältig auf.

Was tun, wenn noch kein Unterhaltstitel besteht?

Wenn noch kein Unterhaltstitel vorhanden ist, lassen Sie sich beim Jugendamt oder bei einer Rechtsberatung erklären, welche Schritte möglich sind.

Eine freiwillige Unterhaltsverpflichtung kann beim Jugendamt beurkundet werden.

Wenn keine freiwillige Einigung möglich ist, kann geprüft werden, ob der Unterhalt gerichtlich festgesetzt werden muss.

Was tun, wenn trotz Unterhaltstitel nicht gezahlt wird?

Wenn bereits ein Unterhaltstitel vorhanden ist und trotzdem nicht gezahlt wird, kann eine Vollstreckung geprüft werden.

Dabei können je nach Situation zum Beispiel infrage kommen:

  • Lohnpfändung,
  • Kontopfändung oder
  • weitere Vollstreckungsmaßnahmen.

Holen Sie sich hierzu fachkundige Unterstützung.

Mögliche Ansprechpartner sind:

  • Jugendamt oder Beistandschaft,
  • Rechtsanwaltskanzlei für Familienrecht,
  • zuständiges Familiengericht oder
  • andere geeignete Beratungsstelle.

Unterhaltsvorschuss prüfen

Wenn der andere Elternteil keinen, nur teilweise oder nicht regelmäßig Kindesunterhalt zahlt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Unterhaltsvorschuss beantragt werden.

Der Antrag wird in der Regel bei der Unterhaltsvorschussstelle des zuständigen Jugendamts gestellt.

Warten Sie mit dem Antrag nicht unnötig lange.

Fragen Sie beim Jugendamt nach:

  • ob ein Anspruch bestehen kann,
  • welche Unterlagen benötigt werden,
  • welches Formular auszufüllen ist und
  • ab welchem Zeitpunkt die Leistung geprüft werden kann.

Welche Unterlagen werden für Unterhaltsvorschuss häufig benötigt?

Je nach persönlicher Situation können zum Beispiel erforderlich sein:

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • Geburtsurkunde des Kindes,
  • Meldebestätigung,
  • Nachweis über die Vaterschaft,
  • vorhandener Unterhaltstitel,
  • Nachweise über bisherige Unterhaltszahlungen,
  • Kontoauszüge,
  • Angaben zum anderen Elternteil,
  • Schriftverkehr,
  • Scheidungsurteil, falls vorhanden,
  • Aufenthaltsnachweise und
  • weitere Unterlagen, die von der zuständigen Stelle verlangt werden.

Fragen Sie beim Jugendamt nach, welche Nachweise in Ihrem Fall erforderlich sind.

Was tun, wenn der andere Elternteil nur unregelmäßig zahlt?

Auch unregelmäßige Zahlungen sollten genau dokumentiert werden.

Notieren Sie:

  • Datum,
  • Betrag,
  • betroffenen Monat und
  • noch offenen Restbetrag.

Geben Sie bei Schriftverkehr immer an, welche Zahlungen bereits berücksichtigt wurden.

Wenn Unterhaltsvorschuss beantragt wird, teilen Sie der zuständigen Stelle jede erhaltene Zahlung mit.

Was tun, wenn der andere Elternteil behauptet, nicht zahlen zu können?

Ignorieren Sie die Situation nicht.

Bitten Sie um Klärung der Einkommensverhältnisse.

Das Jugendamt oder eine Rechtsberatung kann prüfen, ob und in welcher Höhe weiterhin Unterhalt geschuldet wird.

Treffen Sie keine unklaren mündlichen Absprachen.

Lassen Sie wichtige Vereinbarungen schriftlich festhalten.

Was tun bei größeren Rückständen?

Wenn sich bereits hohe Unterhaltsrückstände angesammelt haben, holen Sie sich möglichst schnell fachkundige Hilfe.

Prüfen Sie:

  • Welche Monate sind betroffen?
  • Wie hoch ist der Gesamtbetrag?
  • Gibt es einen Unterhaltstitel?
  • Wurde bereits schriftlich zur Zahlung aufgefordert?
  • Welche Nachweise liegen vor?
  • Wurde bereits Unterhaltsvorschuss beantragt?

Warten Sie nicht weiter ab.

Was tun, wenn dringend Geld benötigt wird?

Wenn wegen ausbleibender Unterhaltszahlungen Miete, Strom oder Lebensunterhalt nicht gesichert sind, holen Sie sich frühzeitig Unterstützung.

Mögliche Ansprechpartner sind:

  • Jugendamt,
  • Unterhaltsvorschussstelle,
  • Jobcenter,
  • Sozialamt,
  • Familienberatungsstelle,
  • Schuldnerberatungsstelle oder
  • soziale Beratungsstelle.

Welche Unterlagen sollte man aufbewahren?

Sammeln Sie insbesondere:

  • Unterhaltstitel, falls vorhanden,
  • Vereinbarungen zum Unterhalt,
  • Kontoauszüge,
  • Überweisungsbelege,
  • Übersicht über fehlende Zahlungen,
  • Schriftverkehr mit der unterhaltspflichtigen Person,
  • Schreiben des Jugendamts,
  • Schreiben der Unterhaltsvorschussstelle,
  • gerichtliche Schreiben,
  • eigene Zahlungsaufforderung,
  • Versandnachweis,
  • Eingangsbestätigung und
  • Antworten der zuständigen Stellen.

Was sollte man nicht tun?

  • Ausbleibende Zahlungen nicht einfach hinnehmen.
  • Nicht mehrere Monate ohne Reaktion abwarten.
  • Keine wichtigen Unterlagen wegwerfen.
  • Nicht nur mündlich zur Zahlung auffordern.
  • Keine unklaren mündlichen Vereinbarungen treffen.
  • Unterhaltstitel nicht verlieren.
  • Unregelmäßige Teilzahlungen nicht vergessen zu dokumentieren.
  • Schreiben vom Jugendamt oder Gericht nicht ignorieren.
  • Bei finanziellen Problemen nicht zu lange warten.

Wichtig

Diese Seite gibt eine erste Orientierung.

Welche Schritte notwendig sind, hängt davon ab, ob bereits ein Unterhaltstitel besteht, wie hoch die Rückstände sind und welche persönliche Situation vorliegt.

Holen Sie sich bei Unsicherheit frühzeitig Unterstützung beim Jugendamt oder bei einer fachkundigen Beratungsstelle.

Kurz zusammengefasst

Dokumentieren Sie alle fehlenden Unterhaltszahlungen genau und fordern Sie die Zahlung schriftlich an. Wenden Sie sich bei Kindesunterhalt an das Jugendamt und prüfen Sie eine kostenlose Beistandschaft. Wenn kein oder nur unregelmäßig Unterhalt gezahlt wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen Unterhaltsvorschuss beantragt werden.

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Der Musterbrief kann heruntergeladen, ausgefüllt und an die unterhaltspflichtige Person geschickt werden.

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