Was tun, wenn Unterhaltsvorschuss beantragt werden soll?

Wenn der andere Elternteil keinen, nur teilweise oder nicht regelmäßig Kindesunterhalt bezahlt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Unterhaltsvorschuss beantragt werden.

Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er soll helfen, die finanzielle Lebensgrundlage des Kindes zu sichern.

Warten Sie mit dem Antrag nicht unnötig lange. Unterhaltsvorschuss wird nicht automatisch gezahlt.

Wer kann Unterhaltsvorschuss erhalten?

Unterhaltsvorschuss kann grundsätzlich für ein Kind infrage kommen, wenn:

  • das Kind mit Ihnen in Deutschland lebt,
  • Sie das Kind überwiegend allein erziehen,
  • der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt,
  • der andere Elternteil nur unregelmäßig zahlt oder
  • der gezahlte Unterhalt niedriger ist als der mögliche Unterhaltsvorschuss.

Die zuständige Unterhaltsvorschussstelle prüft, ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sind.

Bis zu welchem Alter kann Unterhaltsvorschuss gezahlt werden?

Unterhaltsvorschuss kann grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gezahlt werden.

Für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren gelten zusätzliche Voraussetzungen.

Unterhaltsvorschuss kann in diesem Alter zum Beispiel infrage kommen, wenn:

  • das Kind keine Bürgergeld-Leistungen benötigt,
  • das Kind durch den Unterhaltsvorschuss nicht mehr auf Bürgergeld angewiesen wäre oder
  • Sie bei Bezug von Bürgergeld ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto monatlich erzielen.

Fragen Sie bei der Unterhaltsvorschussstelle nach, welche Nachweise in Ihrem Fall erforderlich sind.

Muss die Vaterschaft bereits geklärt sein?

Unterhaltsvorschuss kann grundsätzlich auch dann beantragt werden, wenn die Vaterschaft noch nicht abschließend geklärt ist.

Sie müssen jedoch bei der Feststellung der Vaterschaft und bei der Suche nach dem anderen Elternteil mitwirken.

Teilen Sie der Unterhaltsvorschussstelle alle bekannten Angaben mit.

Das können zum Beispiel sein:

  • Vorname und Nachname,
  • Geburtsdatum,
  • letzte bekannte Anschrift,
  • Arbeitgeber,
  • Telefonnummer,
  • E-Mail-Adresse oder
  • weitere bekannte Informationen.

Wann besteht in der Regel kein Anspruch?

Ein Anspruch kann zum Beispiel ausgeschlossen sein, wenn:

  • Sie mit dem anderen Elternteil zusammenleben,
  • das Kind mit dem anderen Elternteil zusammenlebt,
  • der andere Elternteil regelmäßig ausreichend Unterhalt zahlt,
  • Sie mit einer neuen Partnerin oder einem neuen Partner verheiratet oder verpartnert sind und zusammenleben,
  • Sie notwendige Angaben zum anderen Elternteil nicht machen oder
  • Sie bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthaltsorts nicht ausreichend mitwirken.

Ob ein Anspruch besteht, entscheidet die zuständige Unterhaltsvorschussstelle anhand Ihrer persönlichen Situation.

Wo wird Unterhaltsvorschuss beantragt?

Unterhaltsvorschuss wird bei der zuständigen Unterhaltsvorschussstelle beantragt.

Diese befindet sich häufig beim Jugendamt Ihres Wohnorts.

Je nach Wohnort kann der Antrag:

  • schriftlich,
  • persönlich oder
  • elektronisch über einen Online-Service

gestellt werden.

Verwenden Sie das vorgesehene Antragsformular.

Fragen Sie bei Ihrer Stadt, Gemeinde, Kreisverwaltung oder beim Jugendamt nach, welche Stelle zuständig ist.

Antrag möglichst frühzeitig stellen

Stellen Sie den Antrag möglichst schnell.

Unterhaltsvorschuss kann unter bestimmten Voraussetzungen für einen Monat rückwirkend gezahlt werden.

Das kann zum Beispiel möglich sein, wenn bereits im vorherigen Monat alle Voraussetzungen erfüllt waren und Sie sich darum bemüht haben, Unterhalt vom anderen Elternteil zu erhalten.

Warten Sie nicht mehrere Monate ab.

Welche Angaben werden benötigt?

Halten Sie möglichst folgende Angaben bereit:

  • Vorname und Nachname der antragstellenden Person,
  • aktuelle Anschrift,
  • Geburtsdatum,
  • Telefonnummer oder E-Mail-Adresse,
  • Bankverbindung,
  • Angaben zum Kind,
  • Name und Geburtsdatum des Kindes,
  • Anschrift des Kindes,
  • Angaben zum anderen Elternteil,
  • letzte bekannte Anschrift des anderen Elternteils,
  • Angaben zu bisherigen Unterhaltszahlungen,
  • Angaben zu vorhandenen Unterhaltstiteln und
  • Angaben zu weiteren Leistungen.

Welche Unterlagen werden häufig benötigt?

Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Häufig werden zum Beispiel benötigt:

  • ausgefüllter Antrag,
  • Personalausweis oder Reisepass,
  • Geburtsurkunde des Kindes,
  • Meldebescheinigung,
  • Nachweis über den Wohnsitz des Kindes,
  • Vaterschaftsanerkennung, falls vorhanden,
  • Sorgeerklärung, falls vorhanden,
  • Unterhaltstitel, falls vorhanden,
  • Scheidungsurteil, falls vorhanden,
  • Nachweise über bisherige Unterhaltszahlungen,
  • Kontoauszüge,
  • Schriftverkehr mit dem anderen Elternteil,
  • Nachweis über eigene Bemühungen zur Durchsetzung des Unterhalts,
  • Leistungsbescheid vom Jobcenter, falls vorhanden,
  • Einkommensnachweise bei Kindern zwischen 12 und 17 Jahren,
  • Ausbildungsnachweis des Kindes, falls erforderlich und
  • weitere Unterlagen, die von der Unterhaltsvorschussstelle verlangt werden.

Reichen Sie möglichst Kopien ein und bewahren Sie die Originalunterlagen bei sich auf.

Bisherige Unterhaltszahlungen genau angeben

Geben Sie vollständig an, welche Zahlungen Sie bereits erhalten haben.

Das gilt auch bei:

  • Teilzahlungen,
  • unregelmäßigen Zahlungen,
  • Zahlungen in bar,
  • Zahlungen direkt an das Kind,
  • Überweisungen für einzelne Monate oder
  • Zahlungen für bestimmte Ausgaben.

Erstellen Sie eine Übersicht.

Notieren Sie für jeden Monat:

  • fälliger Unterhalt,
  • tatsächlich gezahlter Betrag,
  • Datum der Zahlung und
  • noch fehlender Betrag.

Bemühungen um Unterhalt nachweisen

Es kann wichtig sein, nachzuweisen, dass Sie sich um die Zahlung des Kindesunterhalts bemüht haben.

Bewahren Sie deshalb auf:

  • schriftliche Zahlungsaufforderungen,
  • Nachrichten,
  • E-Mails,
  • Schreiben vom Jugendamt,
  • Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei,
  • Kontoauszüge,
  • Versandnachweise und
  • weitere geeignete Unterlagen.

Treffen Sie wichtige Absprachen möglichst schriftlich.

Was passiert mit dem anderen Elternteil?

Der andere Elternteil wird durch den Unterhaltsvorschuss nicht von seiner Unterhaltspflicht befreit.

Wenn der andere Elternteil Unterhalt zahlen könnte, kann die Unterhaltsvorschussstelle später Rückzahlung verlangen.

Die zuständige Stelle kann den Anspruch prüfen und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten.

Änderungen sofort mitteilen

Informieren Sie die Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich, wenn sich etwas Wichtiges ändert.

Das betrifft zum Beispiel:

  • das Kind lebt nicht mehr bei Ihnen,
  • Sie ziehen um,
  • Sie heiraten,
  • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen,
  • der andere Elternteil beginnt Unterhalt zu zahlen,
  • die Höhe der Unterhaltszahlungen ändert sich,
  • der Aufenthaltsort des anderen Elternteils wird bekannt,
  • der andere Elternteil verstirbt,
  • das Kind erzielt eigenes Einkommen oder
  • die persönliche Situation verändert sich auf andere Weise.

Melden Sie Änderungen schriftlich und bewahren Sie einen Nachweis auf.

Was tun, wenn Unterlagen fehlen?

Wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen, stellen Sie den Antrag trotzdem möglichst frühzeitig.

Teilen Sie schriftlich mit:

  • welche Unterlagen noch fehlen,
  • warum diese noch nicht vorliegen,
  • welche Schritte Sie bereits unternommen haben und
  • wann Sie die Dokumente voraussichtlich nachreichen können.

Fragen Sie nach, bis wann die Unterlagen eingereicht werden müssen.

Was tun, wenn die Bearbeitung länger dauert?

Wenn Sie längere Zeit keine Rückmeldung erhalten, fragen Sie schriftlich nach dem Bearbeitungsstand.

Geben Sie an:

  • Vorname und Nachname,
  • Anschrift,
  • Name und Geburtsdatum des Kindes,
  • Datum des Antrags,
  • Aktenzeichen, falls vorhanden, und
  • bereits eingereichte Unterlagen.

Bewahren Sie eine Kopie Ihrer Anfrage auf.

Bescheid sorgfältig prüfen

Wenn Sie einen Bescheid erhalten, lesen Sie ihn vollständig durch.

Prüfen Sie:

  • Für welches Kind wird Unterhaltsvorschuss gezahlt?
  • Ab welchem Monat beginnt die Zahlung?
  • Welche Höhe wurde festgelegt?
  • Wurde ein rückwirkender Monat berücksichtigt?
  • Welche Änderungen müssen mitgeteilt werden?
  • Welche Unterlagen fehlen möglicherweise noch?
  • Enthält der Bescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung?

Wenn etwas unklar ist, fragen Sie schriftlich bei der Unterhaltsvorschussstelle nach.

Was tun bei einer Ablehnung?

Wenn der Antrag abgelehnt wurde, lesen Sie die Begründung genau.

Prüfen Sie:

  • Welche Voraussetzung soll fehlen?
  • Wurden alle Unterlagen berücksichtigt?
  • Wurden bisherige Unterhaltszahlungen richtig erfasst?
  • Wurde die Wohnsituation richtig berücksichtigt?
  • Wurden Angaben zum anderen Elternteil richtig übernommen?
  • Welche Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung?

Wenn Sie die Entscheidung nicht nachvollziehen können, holen Sie sich Unterstützung und prüfen Sie, ob ein Widerspruch sinnvoll ist.

Welche Unterlagen sollte man aufbewahren?

Sammeln Sie insbesondere:

  • Antrag auf Unterhaltsvorschuss,
  • Kopien aller eingereichten Unterlagen,
  • Geburtsurkunde,
  • Meldebescheinigung,
  • Unterhaltstitel, falls vorhanden,
  • Kontoauszüge,
  • Nachweise über Unterhaltszahlungen,
  • Schriftverkehr mit dem anderen Elternteil,
  • eigene Zahlungsaufforderungen,
  • Schreiben des Jugendamts,
  • Versandnachweise,
  • Eingangsbestätigungen,
  • Bescheide und
  • Mitteilungen über Änderungen.

Was sollte man nicht tun?

  • Antrag nicht unnötig aufschieben.
  • Unterhaltszahlungen nicht unvollständig angeben.
  • Änderungen nicht verschweigen.
  • Fehlende Unterlagen nicht einfach liegen lassen.
  • Keine Originalunterlagen ohne Grund verschicken.
  • Schreiben der Unterhaltsvorschussstelle nicht ignorieren.
  • Fristen nicht verstreichen lassen.
  • Keine Versandnachweise wegwerfen.

Wichtig

Diese Seite gibt eine erste Orientierung.

Ob Unterhaltsvorschuss gezahlt wird und welche Unterlagen benötigt werden, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Stellen Sie den Antrag möglichst frühzeitig und fragen Sie bei der Unterhaltsvorschussstelle nach, wenn etwas unklar ist.

Kurz zusammengefasst

Beantragen Sie Unterhaltsvorschuss möglichst frühzeitig bei der zuständigen Unterhaltsvorschussstelle. Geben Sie bisherige Unterhaltszahlungen vollständig an und reichen Sie die erforderlichen Nachweise ein. Informieren Sie die Stelle später unverzüglich über wichtige Änderungen.

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