Nach einem Umzug müssen verschiedene Behörden, Versicherungen und Vertragspartner über die neue Adresse informiert werden.
Nicht jede Stelle ist für jeden Menschen wichtig. Welche Mitteilungen notwendig sind, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Erstellen Sie am besten eine Liste und haken Sie jede erledigte Änderung ab.
Meldebehörde informieren
Nach dem Einzug müssen Sie Ihren neuen Wohnsitz grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
Das gilt auch, wenn Sie innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde umziehen.
Für die Anmeldung benötigen Sie in der Regel:
- Personalausweis oder Reisepass,
- Wohnungsgeberbestätigung und
- gegebenenfalls weitere Unterlagen, die Ihre Meldebehörde verlangt.
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands müssen Sie sich am bisherigen Wohnort normalerweise nicht zusätzlich abmelden.
Wenn Sie aus Deutschland wegziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde abmelden.
Arbeitgeber informieren
Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber die neue Anschrift zeitnah mit.
So können wichtige Unterlagen weiterhin richtig zugestellt werden, zum Beispiel:
- Lohnabrechnungen,
- Bescheinigungen,
- Schreiben zur Sozialversicherung oder
- steuerliche Unterlagen.
Bank informieren
Ändern Sie Ihre Anschrift bei Ihrer Bank oder Sparkasse.
Prüfen Sie dabei auch, ob Ihre neue Adresse bei folgenden Stellen hinterlegt werden muss:
- Girokonto,
- Kreditkarte,
- Sparverträge,
- Kredite,
- Versicherungen über die Bank und
- Onlinebanking.
Krankenkasse informieren
Teilen Sie Ihrer Krankenkasse die neue Adresse mit.
Das ist wichtig, damit Bescheide, Schreiben und Ihre Gesundheitskarte korrekt zugeordnet werden können.
Versicherungen informieren
Prüfen Sie alle bestehenden Versicherungen.
Dazu können gehören:
- Haftpflichtversicherung,
- Hausratversicherung,
- Kfz-Versicherung,
- Rechtsschutzversicherung,
- Unfallversicherung,
- Lebensversicherung,
- private Krankenversicherung und
- weitere Versicherungen.
Besonders bei der Hausratversicherung kann die neue Wohnung wichtig sein. Teilen Sie den Umzug deshalb möglichst frühzeitig mit.
Fahrzeug und Kfz-Zulassung prüfen
Wenn Sie ein Fahrzeug besitzen, prüfen Sie, ob die Anschrift bei der Kfz-Zulassungsstelle geändert werden muss.
Denken Sie auch an:
- Kfz-Versicherung,
- Zulassungsbescheinigung Teil I,
- gegebenenfalls Zulassungsbescheinigung Teil II und
- weitere Unterlagen rund um das Fahrzeug.
Fragen Sie bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle nach, welche Unterlagen benötigt werden.
Jobcenter, Sozialamt oder Wohngeldstelle informieren
Wenn Sie Leistungen erhalten, teilen Sie die neue Adresse möglichst frühzeitig mit.
Das betrifft zum Beispiel:
- Jobcenter,
- Sozialamt,
- Wohngeldstelle,
- Familienkasse,
- Elterngeldstelle oder
- Unterhaltsvorschussstelle.
Reichen Sie bei Bedarf zusätzlich Unterlagen zur neuen Wohnung ein, zum Beispiel:
- Mietvertrag,
- Mietangebot,
- Angaben zur Kaltmiete,
- Nebenkosten,
- Heizkosten und
- Einzugsdatum.
Bewahren Sie einen Nachweis über die Mitteilung auf.
Rentenversicherung und andere Behörden informieren
Prüfen Sie, ob weitere Behörden Ihre neue Anschrift benötigen.
Dazu können gehören:
- Rentenversicherung,
- Finanzamt,
- Agentur für Arbeit,
- Pflegekasse,
- Versorgungsamt,
- Ausländerbehörde,
- Straßenverkehrsbehörde,
- Gericht,
- Insolvenzverwalter oder
- andere Stellen, mit denen Sie derzeit Schriftverkehr haben.
Wenn ein laufendes Verfahren besteht, sollte die neue Anschrift besonders schnell mitgeteilt werden.
Strom, Gas und Wasser ummelden
Informieren Sie Ihre bisherigen Versorger über den Auszug.
Teilen Sie mit:
- bisherige Anschrift,
- neue Anschrift,
- Datum des Auszugs,
- Zählernummer und
- Zählerstand.
Fotografieren Sie die Zählerstände.
Prüfen Sie außerdem, welcher Versorger für die neue Wohnung zuständig ist.
Telefon und Internet ummelden
Informieren Sie Ihren Telefon- und Internetanbieter frühzeitig über den Umzug.
Prüfen Sie:
- ob der Vertrag mitgenommen werden kann,
- ob der Anschluss an der neuen Adresse verfügbar ist,
- ob ein Technikertermin notwendig ist und
- ob zusätzliche Kosten entstehen.
Rundfunkbeitrag ändern
Teilen Sie dem Beitragsservice Ihre neue Anschrift mit.
Prüfen Sie außerdem, ob für die neue Wohnung bereits eine andere Person den Rundfunkbeitrag bezahlt.
Post weiterleiten lassen
Ein Nachsendeauftrag bei der Post kann sinnvoll sein.
So werden Briefe für einen bestimmten Zeitraum an die neue Anschrift weitergeleitet.
Trotzdem sollten Sie wichtige Stellen direkt informieren. Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf den Nachsendeauftrag.
Weitere Vertragspartner prüfen
Denken Sie auch an weitere Stellen, zum Beispiel:
- Mobilfunkanbieter,
- Online-Shops,
- Versandhäuser,
- Abonnements,
- Zeitungen und Zeitschriften,
- Vereine,
- Fitnessstudio,
- Ärzte,
- Pflegedienst,
- Apotheke,
- Schule,
- Kindergarten,
- Ausbildungsstätte und
- sonstige Vertragspartner.
Was sollte man nicht tun?
- Anmeldung bei der Meldebehörde nicht aufschieben.
- Wichtige Behörden nicht nur telefonisch informieren.
- Laufende Verfahren nicht vergessen.
- Zählerstände nicht ohne Nachweis weitergeben.
- Nicht ausschließlich auf einen Nachsendeauftrag vertrauen.
- Bestätigungen und Kopien nicht wegwerfen.
Wichtig
Diese Seite gibt eine erste Orientierung. Welche Stellen tatsächlich informiert werden müssen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Kurz zusammengefasst
Melden Sie Ihren neuen Wohnsitz rechtzeitig bei der Meldebehörde an. Informieren Sie außerdem Arbeitgeber, Bank, Krankenkasse, Versicherungen, Behörden und wichtige Vertragspartner. Prüfen Sie Ihre Fahrzeugunterlagen, melden Sie Strom und Internet um und bewahren Sie Nachweise über wichtige Mitteilungen auf.
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